Belgien braucht neuen Rechtsrahmen für den Kryptohandel
Auf dem belgischen Markt für Kryptowährungen sind inzwischen mehr als 1.000 Krypto-Assets im Umlauf, die einen Wert von Milliarden von Dollar haben. Ohne Regulierung könnte eine unangemessene Kryptoaktivität die Anleger beeinträchtigen. Die belgischen Finanzbehörden haben Bürger und Unternehmen wiederholt vor den Risiken der Verwendung virtueller Währungen gewarnt, da sie derzeit keine rechtlichen Zahlungsinstrumente sind.
Die einzige wesentliche Einschränkung in Bezug auf Kryptowährung in Belgien ist jedoch das Verbot der Werbung für Finanzprodukte, bei denen das Einkommen direkt oder indirekt von Kryptowährungen abhängt. Das Gesetz gilt nicht für digitales Geld selbst, sondern für seine Derivate. Finanziers betonen, dass der Verkauf, Kauf oder die Verwendung digitaler Währungen sowie aller damit verbundenen Produkte legal sein sollte.
Steuerpolitik
Jeder belgische Staatsbürger, der Einnahmen aus beruflichen Tätigkeiten mit Kryptowährung erzielt, als Händler, Bergmann oder Vermittlungsdienstleister auftritt, ist verpflichtet, je nach Höhe des erzielten Gewinns Steuern von 25% bis 50% zu zahlen und Angaben zu machen Einkommen in der Steuererklärung.
Wenn eine Person jedoch ein Krypto-Geschäft als Hobby hat und nicht davon lebt, wird diese Art von Transaktion als privates Gut betrachtet und die Gewinne aus solchen Aktivitäten unterliegen nicht der Steuer. Wenn der Einzelne mit Kryptowährung spekuliert, wird sein Einkommen mit 33% als Kapitalgewinn besteuert.
Die belgische Gesetzgebung unterscheidet nicht zwischen Einnahmen aus kommerziellen Aktivitäten oder aus dem Handel mit Kryptowährung. In jedem Fall muss eine juristische Person eine Körperschaftsteuer von 25% zahlen. Jedes belgische Unternehmen, das Einkünfte aus dem Kryptogeschäft wie den Handel oder den Umtausch virtueller Währungen erhält, muss Steuern gemäß den Standardregeln für die Körperschaftsteuer zahlen. Körperschaftsteuer wird auch auf Einkünfte aus Kryptotransaktionen erhoben.
MwSt
Der Europäische Gerichtshof qualifiziert den Handel mit digitalen Währungen als Finanztransaktion. Mit anderen Worten, die Zahlung in Kryptowährung für Waren und / oder Dienstleistungen gilt als Zahlung und unterliegt daher nicht der Mehrwertsteuer.