Kryptowährungshandel ist für alle in der Tschechischen Republik willkommen

Liberale Regulierung und ein hohes Maß an IT-Kultur in der Tschechischen Republik haben zu einem Kryptowährungsboom geführt. Viele Fintech-Startups sind im Land tätig. Die Tschechische Republik war eine der ersten in Europa, die Schritte unternahm, um die Regulierung von Kryptowährungen und ihren Status im Land zu mildern. Nach den geltenden Vorschriften waren Kryptowährungstransaktionen in keiner Weise durch das Recht des Landes eingeschränkt, sondern es wurden nur EU-Rechtsvorschriften auf sie angewendet.
Nach Angaben der Nationalbank stellen Kryptowährungen keine Bedrohung für das traditionelle Bankensystem dar. Offiziell gelten sie in der Tschechischen Republik nicht als Zahlungsmittel und unterliegen nicht dem Gesetz über Zahlungssysteme. Die tschechische Nationalbank betrachtet virtuelle Währungen als immaterielle Vermögenswerte, was bedeutet, dass sie der Mehrwertsteuer unterliegen können. Gleichzeitig ist keine Erlaubnis erforderlich, um mit Bitcoin zu handeln, und der Kauf oder Verkauf unterliegt keiner staatlichen Aufsicht.
Rechtsstatus digitaler Währungen
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind Banken, Kryptowährungsbörsen und Händler verpflichtet, die Identität von Kunden bei Transaktionen mit Kryptowährungen im Wert von mindestens tausend Euro zu bestätigen. Diese Änderungen gelten jedoch nicht für tschechische Unternehmen, die Zahlungen in digitaler Währung für Waren und Dienstleistungen akzeptieren.
In der Tschechischen Republik werden Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel angesehen, sondern als immaterielle Vermögenswerte. Sie unterliegen nicht der Gesetzgebung zum Zahlungssystem und benötigen keine Sondergenehmigung, um sie zu betreiben. Gewinne in Form von Kryptowährungen unterliegen der Kapitalertragsteuer, und die Mehrwertsteuer wird auch auf Kryptowährungen erhoben. Zahlungen in virtuellen Währungen müssen unter anderem im elektronischen Revenue Accounting System erfasst werden.
Die Tschechische Republik belegt weltweit den sechsten Platz in Bezug auf die Anzahl der installierten Geldautomaten. Weltweit gibt es fast 5.000 von ihnen, aber in der Tschechischen Republik gibt es ungefähr 70. Die meisten von ihnen sind in Prag zu finden. Sie sind nicht nur in großen Einkaufszentren und Elektronikgeschäften zu finden, sondern auch an U-Bahn-Stationen oder an Zeitungskiosken.
Steuerpolitik
Nach Ansicht der Zentralbank unterliegen Operationen mit digitalem Geld keiner Lizenzierung und zusätzlichen Steuern. Gewinne von Unternehmen in Form von Kryptowährungen unterliegen jedoch der üblichen Kapitalertragssteuer. In der Tschechischen Republik werden Kryptowährungen Waren gleichgesetzt, die nicht als Zahlungsinstrument gelten. Wenn jedoch ein Unternehmen oder eine Einzelperson beim Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen einen Gewinn erzielt (einen Verlust erleidet), muss dies unbedingt in ihren Steuerberichten angegeben und die entsprechende Steuer gezahlt werden.
Der Körperschaftsteuersatz in der Tschechischen Republik beträgt 19%. Die Einkommensteuer für Privatpersonen und Einzelunternehmer in der Tschechischen Republik beträgt 15% und gilt für die folgenden Arten von Gewinnen: Lohnarbeit, Geschäft, Einkommen aus Miete und andere Tätigkeiten. Erträge aus dem Kauf von Aktien, aus der Spende von Immobilien und aus der Erbschaft werden nicht besteuert. Jährliche Steuererklärungen müssen von allen Bürgern und Ausländern eingereicht werden, die seit mindestens 183 Tagen in regelmäßigen Abständen oder ununterbrochen in der Tschechischen Republik leben.